Tipp: Steuerfreie Dividenden

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Steuerfreie Dividenden

Dividendenausschüttungen einer Kapitalgesellschaft lösen im Regelfall Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuern aus. Es gibt allerdings auch steuerfreie Dividenden. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören Bezüge nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto einer Körperschaft stammen.

Das deutsche Körperschaftsteuergesetz stellt Rückzahlungen von Kapitalgesellschaften aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Körperschaftsteuergesetz (KStG) steuerfrei.

Ein steuerliches Einlagekonto ist von jeder Aktiengesellschaft zu führen. Die Aktiengesellschaft bucht auf dieses Konto alle nicht in das Nennkapital der Körperschaft geleisteten Einlagen ihrer Aktionäre bzw. Anteilseigner.

Beispiele

In Deutschland gibt es einige Aktiengesellschaften, die in der Vergangenheit Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto gezahlt haben. Die bekannteste Aktiengesellschaft ist die Deutsche Telekom. Ob ein Unternehmen Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto oder aus dem laufenden Gewinn zahlt, wird in der Hauptversammlung entschieden.

Minderung der Anschaffungskosten

Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto mindern die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Beteiligung an der leistenden Kapitalgesellschaft.

Werden die Anteilscheine veräußert, erhöht sich der abgeltungsteuerpflichtige Gewinn bzw. es verringert sich der steuerliche Verlust. Die Steuervorteile werden somit wieder neutralisiert.

Stand: 26. August 2026

Bild: Tanja Esser - stock.adobe.com