Digitale Führungszeugnisse
Führungszeugnisse werden oft bei Neueinstellungen verlangt. Ein Führungszeugnis dokumentiert die Eintragungen im Bundeszentralregister des jeweiligen Antragstellers. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem Kinder- und Jugendschutz dienenden erweiterten Führungszeugnis.
Digitale Fassung seit Oktober 2026
Das Bundesamt für Justiz hat Führungszeugnisse für private Zwecke bislang ausschließlich in Papierform ausgestellt. Seit dem 1. Oktober können Führungszeugnisse auch in digitaler Form ausgestellt werden. Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 21.5.2026 die gesetzliche Grundlage geschaffen. Das neue Digitale Führungszeugnis wird medienbruchfrei als PDF-Dokument erteilt und Bürgerinnen bzw. Bürgern über das Nutzerkonto Bund (sogenanntes BundID-Konto) bereitgestellt.
Stand: 27. Oktober 2026

