Depotcheck 2026/2027

Depotcheck 2026/2027

Kapitalanlegerinnen bzw. Kapitalanleger sollten zum Jahresende regelmäßig einen steuerlichen Depotcheck durchführen. Besitzen Ehegatten verschiedene Anlagedepots und sind in einem Depot im laufenden Jahr Verluste entstanden, können diese Verluste mit Gewinnen aus dem Depot des anderen Ehegatten steuermindernd verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung (ehegattenübergreifender Verlustausgleich, § 20 Abs. 6 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG).

Verlustbescheinigung

Verlustbescheinigungen als Voraussetzung für eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung oder aber auch zur Verlustverrechnung zwischen mehreren Wertpapierdepots desselben Steuerpflichtigen bei verschiedenen Banken müssen bis spätestens 15. Dezember eines Jahres beantragt werden.

Aktienveräußerungsverluste

Bei Aktienveräußerungsverlusten gilt es zu beachten, dass diese Verluste nur mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden können (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Für eine bankübergreifende oder ehegattenübergreifende Verrechnung im Veranlagungsverfahren ist daher die zutreffende Einordnung der Aktienveräußerungsgewinne und -verluste erforderlich. Zur beschränkten Verlustverrechnung ist allerdings beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Verfahren anhängig (Aktenzeichen 2 BvL 3/21).

Stand: 27. Oktober 2026

Bild: KI-generiert