Apothekenbetriebsordnung

Apothekenbetriebsordnung

Neue Verordnung: Mit einer neuen „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ will die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der Apotheken verbessern, Bürokratie abbauen, den Betrieb flexibler machen sowie die Vergütung anpassen. Im Einzelnen ist geplant: 

Flexibilisierung: Geplant ist u. a., den Apothekenleitungen mehr Entscheidungsspielraum einzuräumen und die Anforderungen für bestimmte Betriebsbereiche (z. B. Vertretungen, Zweigapotheken) zu erleichtern. Auch die Öffnungszeiten öffentlicher Apotheken sollen grundsätzlich in das Ermessen der Apothekenleitung gestellt werden. Mit flexibleren Öffnungsmöglichkeiten soll die Wochenöffnungszeit um rund 20 Stunden reduziert werden können. 

Bürokratieabbau: Darüber hinaus sollen die Dokumentationspflichten erleichtert werden. Bestimmte Nachweise- und Prüfprozesse sollen vereinfacht werden. 

Lieferengpasszuschlag: Nach dem Verordnungsentwurf sollen Apotheken den Lieferengpasszuschlag auch dann erhalten, wenn sie ein nicht verfügbares Arzneimittel gemäß § 129 Abs. 2b SGB V vereinfachend austauschen.

Stand: 26. August 2026

Bild: Zerbor - stock.adobe.com