Bilanzen als Spiegelbild Ihres Erfolgs
Der Jahresabschluss ist der Spiegel des wirtschaftlichen Erfolgs Ihres Unternehmens. Als zentrale Informationsquelle dient er intern als Steuerungsinstrument. Gleichzeitig bietet er Gesellschafter, Anteilseignern, Investoren und Banken eine aussagekräftige Grundlage zur Beurteilung und Entscheidungshilfe.
Gesetzlich sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, handels- und steuerliche Jahresabschlüsse zu erstellen. Denn egal ob Einzelunternehmen, GmbH oder GmbH & Co. KG, die Jahresabschlüsse sind ein Fachgebiet, das exzellentes Fachwissen erfordert. Mit dem Jahresabschluss erfüllen Sie nicht nur eine Informationsfunktion für Gesellschafter, Anteilseigner oder Banken (bei einer etwaigen Kreditvergabe), sondern ebenso eine Zahlungsbemessungsfunktion - unter anderem zusammen mit den Steuererklärungen die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens bildet.
Wir von COMPASS Steuerberatung erreichen mit der für Sie passenden Bilanzpolitik für Ihr Unternehmen optimales betriebswirtschaftliches Ergebnis. Wir nutzen vorausschauend alle Möglichkeiten und behalten gleichzeitig Ihr Risiko im Blick.
Gerne kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte für einen perfekten rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres:
- Erstellung von Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG) für Freiberufler und Gewerbetreibende
- Erstellen des Jahresabschlusses nach Handelsrecht mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
- Erstellen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach Steuerrecht
- Spezielle Jahresabschlüsse der GmbH und GmbH & Co. KG
- Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt
- Offenlegung bzw. Hinterlegung beim Bundesanzeiger
- Sonderbilanzen wie z.B. Eröffnungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidationsbilanzen
- Bilanzbesprechungen
- Präsentation Ihres Jahresabschlusses vor Gesellschaftern, Investoren, Banken