Betriebsprüfung
Beim Gedanken an eine Betriebsprüfung bekommen viele Unternehmer schlaflose Nächte. Erfüllt das Kassensystem alle Anforderungen, werden Umsätze hinzugeschätzt oder gar die selbst erstellte Buchführung als nicht GoBD*-konform verworfen? Schlimmstenfalls kann ein Steuerstrafverfahren drohen.
Vorbereitungen im Vorfeld:
Im Vorfeld können eventuelle Fehler bereinigt werden, Abläufe optimiert werden oder die noch fehlende Verfahrensdokumentation erstellt werden. Eine korrekte Buchführung ist dabei von grundlegender Bedeutung. In der Betriebsprüfung geht es dann nur noch um unbeabsichtigte kleine Fehler oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Steuerberater und Finanzamt.
Betriebsprüfungen finden seit Jahren immer häufiger statt. Dabei nehmen di Prüfer vermehrt auf formale Aspekte der Buchführung unter die Lupe und greifen auf KI-gestützte Datenanalyse zurück.
Noch Betriebsprüfung oder schon Steuerfahndung?
Nicht alle Prüfungen werden vorab angekündigt. Umsatzsteuer- oder Kassen-Nachschau finden unangekündigt im Unternehmen statt. Der Prüfer darf die Geschäftsräume ohne Ankündigung betreten und Bücher und Aufzeichnungen einsehen. Stehen Sie sogar im Fokus einer Steuerfahndung oder sind Sie schon vermehrt steuerlich negativ aufgefallen, können die Beamten ebenfalls unangekündigt kommen, bevorzugt in den sehr frühen Morgenstunden. Das ist dann die Steuerfahndung... Und wenn Sie im Urlaub sind? Dann sollten Ihre Mitarbeiterinnen geschult sein.
All diese Punkte verdeutlichen, dass eine Außenprüfung keinesfalls zu leicht genommen werden sollte. Bei gewissenhafter und sorgfältiger Vorbereitung sind schlaflose Nächte mit Sicherheit vermeidbar. Wir von COMPASS Steuerberatung setzen uns für Ihre Rechte ein. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und Verhandlungsgeschick.